Sie können Ihre Presseakkreditierung ab Freitag, 13:00 Uhr, im Rathaus abholen, wo auch die Kontrollen stattfinden. Sie müssen Ihren gültigen Presseausweis vorlegen und ein Dokument unterzeichnen, in dem Sie bestätigen, die Verhaltensregeln gelesen zu haben und diese einzuhalten.
Sie dürfen sich der Rennstrecke nur nähern, nachdem Sie sich mit den Streckenposten beraten und einen von uns ausgestellten Ausweis vorgelegt haben.
Bitte veröffentlichen Sie die Einladung vor Veranstaltungsbeginn in Ihren sozialen Medien. Falls Sie etwas veröffentlichen, senden Sie uns bitte einen Link, damit wir Feedback erhalten.
Akkreditierungsbedingungen:
Alle ordnungsgemäß akkreditierten Teilnehmer erhalten gegen eine rückzahlbare Kaution von 200,- eine Fotoweste mit dem Logo des Moto Club Šléglov.
Akkreditierte Journalisten dürfen den Streckenbereich nur nach vorheriger Absprache mit dem Streckenposten des jeweiligen Abschnitts betreten. Jeder akkreditierte Journalist hat sich uneingeschränkt an alle Sicherheitsregeln des Motorsports zu halten und den Anweisungen der Veranstalter und Streckenposten Folge zu leisten. Sein Verhalten darf weder den Ablauf der Veranstaltung noch seine eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Personen gefährden. Das Betreten gesperrter Bereiche ist unter keinen Umständen gestattet.
Jeder Passinhaber ist sich der Gefahren des Motorsports bewusst und nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er verpflichtet sich, weder den Moto klub Šléglov, die Organisatoren, Veranstalter oder beteiligten Vereine noch teilnehmende Teams oder Fahrer, den Streckenbetreiber oder andere an der Veranstaltung beteiligte Organisationen, einschließlich der Geschäftsführung, einzelner Mitglieder, Funktionäre, Angestellte, Beauftragte, Servicekräfte, Vertreter und Auftragnehmer, für Personenschäden, Tod oder sonstige Verluste im Zusammenhang mit seiner Anwesenheit bei der Veranstaltung haftbar zu machen, zu beschuldigen oder zu verklagen. Der akkreditierte Journalist verpflichtet sich, den Moto klub Šléglov nicht zu schädigen und von ihm oder seinen Beauftragten keine Entschädigung für Schäden (Personenschäden, Tod, Sachschäden oder sonstige Verluste) zu fordern, die durch Dritte verursacht wurden und auf nachgewiesene Fahrlässigkeit des Moto klub Šléglov zurückzuführen sind.
Der Journalistenausweis ist nicht übertragbar und Eigentum des Moto Clubs Šléglov. Verstöße gegen die Sicherheits- und Organisationsregeln sowie die Nichtbefolgung der Anweisungen des Organisationspersonals können zum sofortigen Entzug des Ausweises führen.